In einem demokratischen Staat ist das Volk der Souverän. Das bedeutet, dass die Staatsgewalt vom Volke ausgeht. Es gehört deshalb zum Wesensmerkmal der demokratischen Ordnung in der Bundesrepublik, dass allein das deutsche Volk über die Zusammensetzung seines gesetzgebenden Organs und höchsten Parlaments, den Deutschen Bundestag entscheidet. Diese Entscheidung findet in regelmäßigen Abständen mit der Wahl der Abgeordneten zum Deutschen Bundestag statt.
Zusammengesetzt aus gewählten Volksvertretern
Die Wahlen zum Bundestag folgen in einem demokratischen Rechtsstaat wie der Bundesrepublik Deutschland ganz bestimmten Grundsätzen. Dazu zählt der Grundsatz der Allgemeinheit. Er ist dann erfüllt, wenn das Wahlrecht grundsätzlich allen Staatsbürgern zusteht. Der Grundsatz der freien Wahl ist dann gegeben, wenn in die Ausübung des Wahlrechtes nicht von dritter Seite eingegriffen wird. Dazu gehört auch, dass die Aufstellung der Personen, die sich einer Wahl stellen frei erfolgt und der Wähler aus mehreren Kandidaten oder auch Parteien auswählen und eine freie Entscheidung treffen kann.
Wähler sind gleichberechtigt
Die Wahlen müssen dem Grundsatz der Gleichheit folgen und geheim durchgeführt werden. Das bedeutet, dass jede Stimme dasselbe Gewicht hat. Weder der Familienstand, noch das Geschlecht oder der Stand des Ansehens darf für eine höhere oder niedere Gewichtung herangezogen werden. In einer Demokratie bedeutet Gleichheit der Stimmen aber nicht, dass alle Stimmen den gleichen Erfolgswert haben müssen. Das Wahlgeheimnis ist dann gewahrt wenn gesichert ist, dass der Wähler in einer Wahlkabine von nichts und niemandem beobachtet und beeinflusst seinen Stimmzettel ausfüllen kann und diesen in einem Umschlag ungehindert in die Wahlurne werfen kann ohne das seine Wahlentscheidung festzustellen ist.
Abgeordnete des Deutschen Bundestages
Diese Prinzipien gelten im vollen Umfang auch für die einzigen, in direkter Wahl bestimmten Repräsentanten des deutschen Volkes, die Abgeordneten des Deutschen Bundestages. Entsprechend ihrer Zusammensetzung entscheiden die Abgeordneten darüber, wer das Land regiert. Sie bestimmen die Regeln des gesamtgesellschaftlichen Zusammenlebens. Die getroffenen Entscheidungen folgen in einer Demokratie immer dem Prinzip der Mehrheit. Einem Prinzip, das den Schutz und die Anerkennung von Minderheiten garantiert. Damit obliegt dem Deutschen Bundestag als Seele der Demokratie, die Gesetzgebung in Deutschland auf Bundesebene. Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben des Deutschen Bundestages, die Regierung zu kontrollieren und den Bundeshaushalt festzulegen. In die Verantwortung des Bundestages fällt auch die Wahl des Bundeskanzlers oder der Bundeskanzlerin.
Die Sitzverteilung des Deutschen Bundestages
Die Anzahl der Mitglieder im Bundestag ist gesetzlich festgelegt und beträgt 598 Personen. Nicht beachtet dabei sind sogenannte Überhangmandate, die durch eine Direktwahl von Abgeordneten aus den jeweiligen Wahlkreisen zustande kommen. Eine Wahlperiode, auch Gesetzgebungs- oder Amtsperiode genannt, dauert vier Jahre. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben die Möglichkeit, sich in Fraktionen oder Gruppen zusammenzuschließen. Eine Fraktion umfasst mindestens fünf Prozent aller Mitglieder des Bundestages. Die Stärke von Gruppen ist unterschiedlich geregelt. Eine Gruppe hat weniger Rechte als eine Fraktion, aber wesentlich mehr Rechte als ein fraktionsloser Abgeordneter. Die exakte Verteilung der Sitze erfolgt nach einem mathematischen Verfahren, das erstellt wurde von einem französischen Mathematiker und einem deutschen Physiker. Dieses Verfahren wurde erstmalig und erfolgreich bei der Bundestagswahl 2009 zur Anwendung gebracht.
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