Einreise nach Deutschland

Deutsche GrenzeWenn Sie Ihren Urlaub im Ausland verbracht haben und von dort etwas mitbringen möchten, sollten Sie genau darauf achten, dass die Mengen den Einfuhrbestimmungen entsprechen. Andernfalls kann es dazu kommen, dass Sie Strafe zahlen oder die Artikel zusätzlich verzollen müssen. Manche Lebensmittel dürfen beispielsweise überhaupt nicht nach Deutschland eingeführt werden und werden daher sofort vernichtet, wenn Sie mit entsprechenden Lebensmitteln erwischt werden.

Einführbestimmungen für Tabakwaren und Alkohol

Neben Kleidung, Zigaretten oder Lebensmitteln, werden auch gerne Arzneimittel aus dem Urlaub mit nach Deutschland gebracht. In manchen Ländern sind die Medikamente vergleichsweise günstig und in der Regel ohne Rezept erhältlich. Damit Sie mit den mitgebrachten Arzneimitteln in Deutschland keinen Profit durch Weiterverkauf machen können, dürfen Sie diese nur in verbraucherüblichen Mengen für den Eigenbedarf nach Deutschland einführen. Gefälschte oder imitierte Medikamente dürfen Sie gar nicht mitbringen. Des Weiteren gelten für Medikamente, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen oder häufig im Doping verwendet werden, besondere Bestimmungen. Diese sind von Medikament zu Medikament unterschiedlich und können im Vorfeld beim Zoll erfragt werden. Für die Einfuhr von Tabakwaren gibt es hingegen sehr klare Bestimmungen. So dürfen Sie maximal 200 Zigaretten, 250 Gramm Rauchtabak, 50 Zigarren oder 100 Zigarillos nach Deutschland einführen. Dies gilt nur, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind. Überschreiten Sie diese Mengen, müssen Sie diese nachträglich verzollen. Zusätzlich kann auch ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet werden. Möchten Sie alkoholische Getränke nach Deutschland einführen, dürfen sie maximal einen Liter Spirituosen mitbringen, die mehr als 22 Volumenprozent haben. Haben die Spirituosen weniger als 22 Volumenprozent, dürfen Sie zwei Liter mitbringen. Zudem ist es Ihnen erlaubt, vier Liter nicht schäumende Weine und 16 Liter Bier nach Deutschland einzuführen.

Bestimmungen für Bargeld und Feuerwerkskörper

Bringen Sie größere Summen an Bargeld aus dem Ausland mit nach Deutschland, weil Sie dort beispielsweise etwas verkauft haben, müssen Sie auch diesbezüglich die Bestimmungen beachten. Reisen Sie aus einem Nicht-EU-Staat nach Deutschland ein, müssen Sie Summen ab 10.000 Euro im Vorfeld schriftlich bei der zuständigen Behörde anmelden. Reisen Sie allerdings aus einem anderen EU-Staat nach Deutschland ein, müssen Sie Summen ab 10.000 Euro erst auf Verlangen melden. Dabei reicht eine mündliche Auskunft vollkommen aus. Möchten Sie allerdings Feuerwerkskörper nach Deutschland einführen, müssen Sie diese stets unaufgefordert dem Zoll melden. Tun Sie dies nicht und werden damit erwischt, wird stets ein Strafverfahren gegen Sie eingeleitet. Mitbringen dürfen Sie auch nur bestimmte Feuerwerkskörper. Die zugelassenen Feuerwerkskörper können Sie im Vorfeld bei der zuständigen Zollstelle erfragen oder sich auf der Webseite des Zolls nähere Informationen zu den einzelnen Feuerwerkskörpern holen.

Was bei der Einfuhr von Lebensmitteln zu beachten ist

Auch die leckeren Speisen aus dem Urlaub können Sie nicht einfach mit nach Deutschland bringen, ohne die Bestimmungen zu kennen. So dürfen Sie beispielsweise keine Kartoffeln aus dem Ausland nach Deutschland einführen. Selbst sehr geringe Mengen sind nicht zulässig. Dadurch soll die Verbreitung der bakteriellen Ringfäule vermieden werden. Zudem dürfen auch keine tierischen Lebensmittel, wie Fleisch- oder Wurstwaren, Käse, Eier oder Eierprodukte nach Deutschland eingeführt werden. Auch Milch und Milchprodukte dürfen Sie nicht mitbringen. Süßwaren oder alkoholfreie Getränke dürfen Sie hingegen in der Regel ohne Beschränkungen einführen.

Picture: Hero – Fotolia.com

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