Das Hauptziel des Schengen- Abkommens war die Abschaffung der Grenzkontrollen an den Binnengrenzen vieler europäischer Länder, der so genannten Schengenstaaten. Somit sind mittlerweile die Personenkontrollen an den Grenzen zwischen den Schengenstaaten praktisch ganz weg gefallen.
Reisefreiheit in den Schengen-Staaten
An den Grenzen zu Nicht- Schengenstaaten wird nach einem gemeinsamen, festgelegten Standard kontrolliert; es gibt das “Schengener Informationssystem” (SIS), welches einheitliche Regeln für die Einreise von so genannten Drittausländern, also Menschen aus Nicht- Schengenstaaten, festlegt. Drittausländer können sich ein Schengen- Visum ausstellen lassen, mit dem sie eine Einreisegenehmigung in alle Schengenstaaten haben. Allerdings besteht auch Reisefreiheit in andere Schengenstaaten, wenn ein Drittausländer ein Visum für einen der Schengenstaaten besitzt. Staaten nach Schengen werden unterteilt in Vollanwenderstaaten (alle EU- Mitglieder außer Großbritannien und Irland), Nicht- EU- Schengenmitglieder (Schweiz, Norwegen und Island), kooperierende Staaten (Großbritannien und Irland) und zukünftige Staaten (Rumänien, Bulgarien und Zypern).
Reisen ohne Grenzkontrollen
Da es keine Grenzkontrollen mehr zwischen den Schengenstaaten gibt, hat die Polizei stattdessen die Befugnis, mehr zu kontrollieren. Auch die Zusammenarbeit der Polizei zwischen verschiedenen Mitgliedsstaaten ist verstärkt worden: Informationen werden besser ausgetauscht und im Grenzraum fährt man sogar gemeinsam Streife. Besonders wichtig ist hier, dass die Polizei eines Landes bei der Verfolgung von Straftätern auch Grenzen überschreiten darf. So ist es einfacher, diese zu stellen. Auch Aufenthaltsverbote für den gesamten Schengen- Raum können erteilt werden. Diese können für einzelne Personen von einzelnen Staaten erteilt werden. Das bedeutet: Wenn Deutschland einen Nicht- EU- Ausländer abschiebt, hat dieser ein Einreiseverbot für den gesamten Schengen- Raum. Des Weiteren können die Grenzkontrollen zwischen den Mitgliedsstaaten in Ausnahmefällen wieder eingeführt werden. Was immer noch im Schengen- Raum besteht, sind die Zollkontrollen. Jeder, der mehr Waren mit sich führt, als unter der Freigrenze des Einreisestaats liegen, muss diese bei der Einreise deklarieren und Zoll bezahlen. So ist vor allem genau geregelt, wie viel Alkohol und Tabak legal von einem in den anderen Staat überführt werden darf.
Die Geschichte der Schengen-Abkommens
Das erste Schengen- Abkommen, auch “Schengen I” genannt, wurde 1985 zwischen Deutschland, den Beneluxstaaten (Niederlande, Belgien und Luxemburg) und Frankreich geschlossen. Es wurde in dem Ort Schengen in Luxemburg unterzeichnet, daher auch der Name. Hier ging es um eine Übereinkunft zum schrittweisen Abbau der Grenzkontrollen zwischen diesen Staaten; diese Maßnahme sollte dazu führen, dass der Binnenmarkt zwischen diesen Staaten gestärkt würde. Dies war allerdings erst eine politische Vereinbarung zwischen diesen Staaten, die noch keine praktischen Konsequenzen nach sich zog.
1990 wurde ein weiteres Übereinkommen, “Schengen II”, getroffen, das aber erst 1995 in Kraft trat, verzögert unter anderem durch den Beitritt der DDR zur BRD. 2005 wurde der so genannte “Prümer Vertrag” beschlossen, der manchmal auch als “Schengen III” bezeichnet wird. In ihm wird noch genauer festgelegt, wie die Polizei und die Justiz der unterschiedlichen Schengenstaaten miteinander arbeiten sollen. Heute erfolgt der Beitritt als Schengenstaat automatisch mit dem Beitritt in die Europäische Union.
Pic.: mark yuill – Fotolia.de